Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung können durch die Versicherten mit einer PKV-Tarifoptimierung und einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG pariert und ausgeglichen werden. Je nach den individuellen Wünschen kann auch eine langfristige Beitragsreduzierung vereinbart werden. Anders ist das in der privaten Pflegepflichtversicherung. Es handelt sich im Grunde gar nicht um einen PKV-Tarif der
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