Anbei aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Coronavirus, auch ohne einen direkten Bezug zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG: Kölner Verwaltungsgericht (16 L 787/20): DieSoforthilfe des Landes NRW darf nur für gewerbliche Verbindlichkeiten verwendet werden. Selbstständige ohne betriebliche Zahlungsverpflichtungen wie Arbeitsraummiete oder Leasingraten haben keinen Anspruch auf die NRW-Soforthilfe. Zur Finanzierung der privaten Lebenskosten muss ALG II
Monatliche Archive: Juni 2020
PKV-Tarifwechsel Informationen
Der Standardtarif (STN) der privaten Krankenversicherung steht langjährig PKV-Versicherten mit einem geringen Einkommen ab dem 55ten Lebensjahr offen Der günstige Standardtarif kann mit dem teuren Basistarif (BTN) verglichen werden Von 9 Millionen PKV-Kunden sind nur 50.000 Versicherte im Standardtarif In der Praxis spielt der Standardtarif (STN) keine große Rolle. Das kann man schon an der
Was seit vielen Jahren geplant wurde, wird jetzt umgesetzt: Aus der Central Krankenversicherung AG wird die Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Im selben Atemzug wird der Firmensitz von Köln nach 81737 München, Adenauerring 7 verlegt. Seit mehr als 20 Jahren war die Central PKV bereits ein Unternehmen der Generali in Deutschland, Ende Juni 2020 wird die
Geld zurück von der privaten Krankenversicherung? Lohnt sich eine Klage gegen die eigene PKV wegen einer nicht ausreichend begründeten Beitragserhöhung (BAP)? Oder senke ich die Beiträge mit einer PKV-Tarifoptimierung und einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG? Oder verklage ich meine PKV auf die Rückzahlung von zu viel berechneten und bezahlten Beiträgen und führe gleichzeitig einen
Wer einen PKV-Vergleich sucht, der ist entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse GKV versichert und erwägt einen Wechsel in die PKV oder ist bereits Privatpatient mit einer substitutiven privaten Krankenversicherung und sucht den Vergleich seiner bestehenden KV zu anderen Versicherungsgesellschaften. Ein Wechsel von einer bestehenden privaten Krankenversicherung in eine andere PKV ist grundsätzlich nicht zu