Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der KV und PV wird im Jahr 2016 angehoben. 2015 liegt sie bei 54.900,00 Euro jährlich, 2016 klettert sie auf 56.250,00 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Arbeitnehmer, sofern sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, versicherungsfrei in der KV/PV. Er muss dann selbst entscheiden, ob er seinen KV/PV-Schutz über die
© hc consulting AG 11.2024